COVID-19

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Diese Regelungen gelten gemäß den geltenden Verordnungen innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 10. November 2021).

Allgemein

  • Für Zusammenkünfte gilt bis auf weiteres die 2G-Regelung:
    • Gültiger Impfstatus oder
    • Gültiges Genesungs-Zertifikat

    Aktuell nicht aktzeptiert werden:

    • PCR-Tests
    • Antigen-Tests
  • Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
  • Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
  • Wir bitten euch einen passenden Abstand nach gesundem Menschenverstand einzuhalten.
  • Für das Contact Tracing liegen entsprechende Zettel auf. Auf diesen müssen Datum, Name und Telefonnummer vermerkt werden. Die Zettel werden nach 28 Tagen vernichtet.
  • Die Nutzung der „Stop Corona“ App (Android, iOS) ist empfohlen.
  • Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit, Mitglieder können sich personalisierte Clips drucken.

Stammtische / Vorträge

  • Wir bitten euch unaufgefordert euren 2G Nachweis beim Betreten der Räumlichkeiten einem Mitglied des Vorstands, oder falls nicht anwesend einer der anderen anwesenden Personen vorzuweisen.

aktuelle Gesetzeslage