COVID-19

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Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 10.06.2021).

  • Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
  • Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
  • Ist mehr als eine Person anwesend ist das eine Zusammenkunft. Diese dürfen bis maximal 24:00 Uhr statt finden.
  • Für Zusammenkünfte ist es notwendig zumindest einen der 3G-Punkte zu erüllen:
    • Geimpft: ab 22 Tagen nach Erstimpfung bis zu 3 Monate danach, oder 9 Monate nach Zweit- oder Einzelimpfung
    • Genesen: bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum des ärztlichen Bescheides
    • Getestet:
      • bis 72 Stunden bei PCR-Test
      • bis 48 Stunden bei Antigen-Test bei offizieller Stelle
      • bis 24 Stunden bei registriertem Selbsttest
  • Bei Zusammenkünften bis 8 Personen gilt keine Abstands- oder Maskenpflicht
  • Bei Zusammenkünften von mehr als 8 bis maximal 16 Personen gilt ein Mindestabstand von 1 Meter und die Maskenpflicht
  • Alle Nutzer müssen, Name, Telefonnummer und Sitzplatznummer auf einen Zettel schreiben und diesen in den dafür vorgesehenen Kasten werfen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten werden diese Daten zur Nachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden genutzt, und ansonsten nach 28 Tagen ungeöffnet vernichtet. Eine vollständige Erklärung wird bei diesem Kasten veröffentlicht.
  • Die Nutzung der “Stop Corona” App ist empfohlen.
  • Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit, Mitglieder können sich personalisierte Clips drucken.

aktuelle Gesetzeslage