COVID-19

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Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 22.09.2020).

  • Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben mindestens 1m (gemessen ab Körpermitte).
  • Es dürfen nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig pro Raum anwesend sein.
  • Bei Veranstaltungen gilt eine generelle Maskenpflicht nach §10 Z8 COVID-19-Maßnahmenverordnung
  • Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
  • Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
  • Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit.
  • Die Nutzung der "Stop Corona" App ist empfohlen.
  • Alle Nutzer werden gebeten Name & Telefonnummer oder E-Mail auf einen Zettel zu schreiben und diesen in den dafür vorgesehenen Kasten zu werfen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten werden diese Daten zur Verständigung genutzt, und ansonsten nach 2 Wochen ungeöffnet vernichtet. Eine vollständige Erklärung wird bei diesem Kasten veröffentlicht.

aktuelle Gesetzeslage