COVID-19

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Version vom 22. September 2020, 10:49 Uhr von Pludikovsky (Diskussion | Beiträge) (Link direkt auf Paragraf in Verordnung mit European Legislation Identifier-Link)
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Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 21.09.2020).

  • Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben mindestens 1m (gemessen ab Körpermitte).
  • Es dürfen nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig im Hauptraum anwesend sein.
  • Bei Veranstaltungen gilt eine generelle Maskenpflicht COVID-19-Maßnahmenverordnung, §10(8)
  • Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
  • Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
  • Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit.
  • Die Nutzung der "Stop Corona" App ist empfohlen.
  • Gäste werden gebeten Name & Telefonnummer auf einen Zettel zu schreiben und diesen gesammelt in einen mit dem aktuellen Datum versehenen Umschlag zu geben und zu verschliessen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten werden diese Daten zur Verständigung genutzt, und ansonsten nach 2 Wochen ungeöffnet vernichtet.

aktuelle Gesetzeslage