COVID-19

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Version vom 5. Juli 2021, 20:27 Uhr von Pludikovsky (Diskussion | Beiträge) (Adaptiert an aktuelle Anforderungen)
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Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 05.07.2021).

  • Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
  • Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
  • Für Zusammenkünfte ist es notwendig zumindest einen der 3G-Punkte zu erfüllen:
    • Geimpft: ab 22 Tagen nach Erstimpfung bis zu 3 Monate danach, oder 9 Monate nach Zweit- oder Einzelimpfung
    • Genesen: bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum des ärztlichen Bescheides
    • Getestet:
      • bis 72 Stunden bei PCR-Test
      • bis 48 Stunden bei Antigen-Test bei offizieller Stelle
      • bis 24 Stunden bei registriertem Selbsttest
      • vor Ort unter Aufsicht getestet
  • Wir bitten euch einen passenden Abstand nach gesundem Menschenverstand einzuhalten.
  • Alle Besucher müssen Name und Telefonnummer auf einen Zettel schreiben und diesen in den dafür vorgesehenen Kasten werfen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten werden diese Daten zur Nachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden genutzt, und ansonsten nach 28 Tagen ungeöffnet vernichtet. Eine vollständige Erklärung wird bei diesem Kasten veröffentlicht.
  • Die Nutzung der „Stop Corona“ App ist empfohlen.
  • Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit, Mitglieder können sich personalisierte Clips drucken.

aktuelle Gesetzeslage