COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 02.11.2020).
Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 19.05.2021).


* Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben '''mindestens 1m''' (gemessen ab Körpermitte).
* Es dürfen '''nicht mehr als 5 Personen''' gleichzeitig pro Raum anwesend sein (definiert durch eine schliessende Tür).
* '''Alle''' Veranstaltungen, auch interne, sind vorerst abgesagt.
* Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch ''während'' der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
* Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
* Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit, Mitglieder können sich personalisierte Clips drucken.
* Die Nutzung der "Stop Corona" App ist empfohlen.
* Alle Nutzer werden gebeten, sofern ≥2 Personen gleichzeitig anwesend sind, Name, Telefonnummer oder E-Mail, und Sitzplatznummer auf einen Zettel zu schreiben und diesen in den dafür vorgesehenen Kasten zu werfen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten werden diese Daten zur Nachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden genutzt, und ansonsten nach 4 Wochen ungeöffnet vernichtet. Eine vollständige Erklärung wird bei diesem Kasten veröffentlicht.
=== Neue Regelungen gültig ab 19. Mai 2021 ===
* Zutritt zu den Räumlichkeiten ist, ausgenommen am Sitzplatz, ausschließlich mit FFP2-Maske oder besser gestattet. Ausnahmen dazu bedürfen eines Attests eines praktizierenden Mediziners.
* Zutritt zu den Räumlichkeiten ist, ausgenommen am Sitzplatz, ausschließlich mit FFP2-Maske oder besser gestattet. Ausnahmen dazu bedürfen eines Attests eines praktizierenden Mediziners.
* Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben '''mindestens 1m''' (gemessen ab Körpermitte).
* Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben '''mindestens 1m''' (gemessen ab Körpermitte).

Version vom 27. Mai 2021, 16:05 Uhr

Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 19.05.2021).

  • Zutritt zu den Räumlichkeiten ist, ausgenommen am Sitzplatz, ausschließlich mit FFP2-Maske oder besser gestattet. Ausnahmen dazu bedürfen eines Attests eines praktizierenden Mediziners.
  • Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben mindestens 1m (gemessen ab Körpermitte).
  • Es dürfen nicht mehr als 5 Personen gleichzeitig pro Raum anwesend sein (definiert durch eine schliessende Tür).
  • Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
  • Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
  • Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit, Mitglieder können sich personalisierte Clips drucken.
  • Getränke dürfen ausschließlich am Sitzplatz konsumiert werden
  • Die Nutzung der “Stop Corona” App ist empfohlen.
  • Alle Nutzer müssen, sofern ≥2 Personen gleichzeitig anwesend sind, Name, Telefonnummer und Sitzplatznummer auf einen Zettel schreiben und diesen in den dafür vorgesehenen Kasten werfen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten werden diese Daten zur Nachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden genutzt, und ansonsten nach 28 Tagen ungeöffnet vernichtet. Eine vollständige Erklärung wird bei diesem Kasten veröffentlicht.
  • Treffen von ≥2 Personen dürfen bis maximal 22:00 Uhr statt finden
  • Für geplante Veranstaltungen ist es notwendig zumindest einen der 3G-Punkte zu erüllen:
    • Geimpft: ab 22 Tagen nach Erstimpfung bis zu 3 Monate danach, oder 9 Monate nach Zweit- oder Einzelimpfung
    • Genesen: bis 6 Monate nach Ausstellungsdatum des ärztlichen Bescheides
    • Getestet:
      • bis 72 Stunden bei PCR-Test
      • bis 48 Stunden bei Antigen-Test bei offizieller Stelle
      • bis 24 Stunden bei registriertem Selbsttest

aktuelle Gesetzeslage