COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden. | Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 21.09.2020). | ||
* Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben mindestens 1m (gemessen ab Körpermitte). | * Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben '''mindestens 1m''' (gemessen ab Körpermitte). | ||
* Es | * Es '''nicht mehr als 10 Personen''' gleichzeitig im Hauptraum anwesend sein. | ||
* Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden. | * Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden. | ||
* | * Bei Veranstaltungen gilt eine '''generelle Maskenpflicht''' | ||
** '''§10 Punkt 8 COVID-19 Verordnung (Stand: 21.09.2020)''' https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162 | |||
*** "Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen." | |||
* Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch ''während'' der Nutzung immer wieder gelüftet werden. | * Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch ''während'' der Nutzung immer wieder gelüftet werden. | ||
* Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit. | * Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit. |
Version vom 21. September 2020, 16:55 Uhr
Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 21.09.2020).
- Abstand zwischen Personen die nicht im gleichen Haushalt leben mindestens 1m (gemessen ab Körpermitte).
- Es nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig im Hauptraum anwesend sein.
- Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
- Bei Veranstaltungen gilt eine generelle Maskenpflicht
- §10 Punkt 8 COVID-19 Verordnung (Stand: 21.09.2020) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
- "Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen."
- §10 Punkt 8 COVID-19 Verordnung (Stand: 21.09.2020) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
- Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
- Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit.
- Die Nutzung der "Stop Corona" App ist empfohlen.
- Gäste werden gebeten Name & Telefonnummer auf einen Zettel zu schreiben und diesen auf einen mit dem aktuellen Datum versehenen Umschlag zu verschliessen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten werden diese Daten zur Verständigung genutzt, und ansonsten nach 2 Wochen ungeöffnet vernichtet.