COVID-19: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Regelungen gelten innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: | Diese Regelungen gelten gemäß den geltenden Verordnungen innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 10. November 2021). | ||
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<li>Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch ''während'' der Nutzung immer wieder gelüftet werden.</li> | |||
<li>Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.</li> | |||
<li>Wir bitten euch einen passenden Abstand nach gesundem Menschenverstand einzuhalten.</li> | |||
<li>Für das Contact Tracing liegen entsprechende Zettel auf. Auf diesen müssen Datum, Name und Telefonnummer vermerkt werden. Die Zettel werden nach 28 Tagen vernichtet.</li> | |||
<li>Die Nutzung der „Stop Corona“ App ([https://play.google.com/store/apps/details?id=at.roteskreuz.stopcorona Android], [https://apps.apple.com/at/app/stopp-corona/id1503717224 iOS]) ist empfohlen.</li> | |||
<li>Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit, Mitglieder können sich personalisierte Clips drucken.</li></ul> | |||
= Stammtische / Vorträge = | |||
* Wir bitten euch unaufgefordert euren 2G Nachweis beim Betreten der Räumlichkeiten einem Mitglied des Vorstands, oder falls nicht anwesend einer der anderen anwesenden Personen vorzuweisen. | |||
=== aktuelle Gesetzeslage === | === aktuelle Gesetzeslage === |
Version vom 10. November 2021, 15:32 Uhr
Diese Regelungen gelten gemäß den geltenden Verordnungen innerhalb der Vereinsräumlichkeiten bezüglich des Umgangs mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. dem dadurch ausgelösten COVID-19. Diese Regelungen können jederzeit, in Abhängigkeit der aktuellen Lage, geändert werden (Stand: 10. November 2021).
Allgemein
- Für Zusammenkünfte gilt bis auf weiteres die 2G-Regelung:
- Gültiger Impfstatus oder
- Gültiges Genesungs-Zertifikat
Aktuell nicht aktzeptiert werden:
- PCR-Tests
- Antigen-Tests
- Zumindest vor und nach Nutzung der Räumlichkeiten sind diese ausreichend zu lüften. Sofern es die Temperaturen erlauben sollte auch während der Nutzung immer wieder gelüftet werden.
- Desinfektionsmittel ist vorhanden und soll auch genutzt werden.
- Wir bitten euch einen passenden Abstand nach gesundem Menschenverstand einzuhalten.
- Für das Contact Tracing liegen entsprechende Zettel auf. Auf diesen müssen Datum, Name und Telefonnummer vermerkt werden. Die Zettel werden nach 28 Tagen vernichtet.
- Die Nutzung der „Stop Corona“ App (Android, iOS) ist empfohlen.
- Alle Getränke sind zu kennzeichnen. Für Gäste stehen nicht-personalisierte Clips bereit, Mitglieder können sich personalisierte Clips drucken.
Stammtische / Vorträge
- Wir bitten euch unaufgefordert euren 2G Nachweis beim Betreten der Räumlichkeiten einem Mitglied des Vorstands, oder falls nicht anwesend einer der anderen anwesenden Personen vorzuweisen.